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Dez 12, 2016

Rote Ampel für Verbraucherminister Remmel

Zur heutigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster zum Pilotprojekt der Gastro-Ampel erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christina Schulze Föcking:

„Nun haben die Gerichte entschieden und die Ampel für den Minister auf Rot gestellt. Die Weitergabe von Daten, um diese in einer Ampelbewertung durch die Verbraucherzentrale öffentlich zu machen, war rechtswidrig. Dieses Urteil wirft einen großen Schatten auf die geplante Einführung der Hygiene-Ampel, mit der der Minister unter anderem Gastronomie und Handwerksbetriebe im Lebensmittelbereich an den Pranger stellen möchte. In dieser Diskussion weist Remmel immer wieder auf die großen Erfolge des Pilotprojektes in Bielefeld und Duisburg hin.

Wie das Oberverwaltungsgericht nun urteilt, war das gemeinsame Projekt zwischen Verbraucherzentrale und Verbraucherschutzministerium rechtswidrig. Damit wurde auch das Vorgehen des eigentlich für den Schutz der Verbraucher zuständigen Ministers abgeurteilt. Laut Gericht diente die Weitergabe der Werte ‚nicht dem Zweck des Verbraucherinformationsgesetzes, Transparenz zu schaffen.‘

Wir brauchen keine neue Hygiene-Ampel nach dem Modell Remmel, bei dem lediglich eine Pseudotransparenz vorgegaukelt wird. Wir brauchen vielmehr eine positive Kennzeichnung von solchen Betrieben, die bereits jetzt deutlich über den vorgegebenen Standards arbeiten.“

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